Durch eine kürzliche Revision der Bau- und Zonenordnung zählen private Zweitwohnungen und Business Apartments unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr zum zulässigen Wohnanteil. Diese müssen auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft und gegebenenfalls in eine rechtmässige Nutzung überführt werden. Zur Sicherstellung eines raschen und reibungslosen Vollzuges suchen wir befristet für drei Jahre für unsere Task Force eine engagierte und qualitätsbewusste Persönlichkeit.
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