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Umfassende Informationen zu den regionalen Schlichtungsbehörden finden Sie im Internet unter https://www.justice.be.ch.

Anforderungen

  • Anwaltspatent oder bernisches Notariatspatent (Art. 29 Abs. 1 GSOG)
  • Stimmberechtigung im Kanton Bern (Art. 67 Abs. 1 KV)
  • Nicht Mitglied des Grossen Rates, des Regierungsrates oder der kantonalen Verwaltung (Art. 68 KV)
  • Kenntnis beider Amtssprachen
  • Sehr gute und breitgefächerte juristische Fähigkeiten, insbesondere im materiellen Zivilrecht sowie im Zivilprozessrecht
  • Mehrjährige Berufserfahrung
  • Abgeschlossenes Nachdiplomstudium (CAS oder MAS Forensics; Lehrgang Judikative der Schweizerischen Richterakademie oder Ähnliches)*
  • Kenntnisse und Fähigkeiten im Führen von Vergleichsverhandlungen
  • Ausgeglichene, belastbare, selbstkritische und unabhängige Persönlichkeit
  • Sichere Verhandlungsleitung und Vermittlungsgeschick
  • Entscheidungsfähigkeit und -freude
  • Gute kommunikative Kompetenzen
  • Zielorientierte, speditive Fallführung
  • Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen

* Das Nachdiplom kann ausnahmsweise auch nachgeholt werden

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Über uns
Der Kanton Bern erbringt als kantonale Verwaltung öffentliche Dienstleistungen für Bevölkerung, Gemeinden, Unternehmen und Institutionen im Kanton Bern. Die Verwaltung ist für Aufgaben in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Bau, Verkehr, Umwelt, Volkswirtschaft, Soziales, Kultur und politische Führung zuständig. Sie setzt kantonale Gesetze und Beschlüsse um, unterstützt den Regierungsrat und stellt zentrale Leistungen für das öffentliche Leben sowie die Entwicklung des Kantons sicher.
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