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Die Enteignungskommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zuweisen, zum Beispiel Entschädigungsbegehren einer Eigentümerin oder eines Eigentümers gegenüber Nachbarn in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes.

Aufgaben

  • Entscheiden über Schätzungsfragen gemäss Gesetz über die Enteignung, soweit diese nicht einer anderen Behörde übertragen sind
  • Beurteilen von Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung
  • Ausübung von Kompetenzen, die durch andere Bestimmungen des kantonalen Rechts der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zugewiesen werden, insbesondere im Bereich Raumplanung und Baugesetz
  • Teilnahme an Sitzungen und Verfassen von Texten

Anforderungen

  • Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte oder Erfahrung in der Gerichtsbarkeit mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich Bauwesen und Raumplanung
  • Gewisse Verfügbarkeit für Sitzungen und das Verfassen von Texten
  • Nebenamtliche Tätigkeit (ca. 10 %), in unregelmässigen Abständen
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten
  • Ausländische Staatsangehörige: Niederlassungsbewilligung und seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton
  • Keine Verlustscheine
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
  • Beherrschen der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache
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Über uns
Der Staat Freiburg ist die kantonale Verwaltung des Kantons Freiburg und bietet umfassende Dienstleistungen und Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen sowie Institutionen an. Die Verwaltung ist in verschiedenen Bereichen tätig, darunter Arbeit und Unternehmen, Bildung, Steuern, Bauwesen, Polizei und Sicherheit, Zivilstandswesen, Energie, Landwirtschaft, Justiz, Gesundheit, Mobilität, Sport, Kultur und Tourismus. Zu den angebotenen Leistungen gehören unter anderem die Ausstellung von Ausweisen und Zivilstandsdokumenten, das Handelsregister, Genehmigungen, Sozialversicherungen sowie Informationen zu politischen Prozessen und Wahlen. Die Dienstleistungen richten sich an die Bevölkerung und Organisationen im Kanton Freiburg.
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