Das Friedensgericht ist in erster Linie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und handelt auf Antrag oder von Amtes wegen. Nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob eine Massnahme angeordnet wird. Der Friedensrichter oder die Friedensrichterin verfügt zudem über Zuständigkeiten im Erbrecht sowie im Bereich der richterlichen Betretungsverbote. Werden Sie Teil unseres Teams! Wir setzen auf die Komplementarität der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Stärke des Staates Freiburg ausmacht.
Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen.
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